25.03.2022 – Die Versicherer haben für E-Scooter, zweieinhalb Jahre nach deren breiter Einführung, erstmals eine Schadensauswertung vorgenommen. Diese zeigt: Die Elektroroller sind vergleichbar schadensträchtig wie Mopeds oder Mofas. Im Jahr 2020 wurden 1.150 mit E-Scootern verursachte Unfälle erfasst, die Schäden bei Dritten zur Folge hatten. Versichert waren insgesamt etwa 180.000 der Elektroroller. Die Schadenshöhe belief sich im Durchschnitt auf 3.850 Euro (zum Vergleich: bei Pkw sind es 4.550 Euro). Damit liegt sie über dem Durchschnitt
aller versicherungspflichtigen Zweiräder, der rund 3.700 Euro beträgt.
Für Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unterstreichen die Zahlen, dass die Versicherungspflicht für die Elektroroller berechtigt ist. Zugleich warnt er vor den Gefahren: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.„